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   VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10   

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VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10 (https://dejure.org/2011,43867)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.08.2011 - 1 A 1479/10 (https://dejure.org/2011,43867)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. August 2011 - 1 A 1479/10 (https://dejure.org/2011,43867)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.07.2001 - 2 C 33.00

    Ruhegehaltfähige Dienstbezüge eines Beamten, der unmittelbar in ein

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10
    23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommen die zuletzt erhaltenen Dienstbezüge nur dann als Versorgungsmaßstab zum Tragen, wenn die Dienstbezüge dem Beamten aufgrund einer nachhaltigen, dem Amt entsprechenden Dienstleistung innerhalb einer gesetzlich festgelegten Mindestdauer zugestanden haben und auf diese Weise zur Grundlage einer amtsgemäßen Versorgung geworden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 94, 168 = NVwZ-RR 1994, 346 sowie vom 19. Juli 2001 - 2 C 33.00 - ZBR 2003, 46).

    Diese Regelung soll nicht nur der Vermeidung von sog. Gefälligkeitsbeförderungen unter Umgehung des Leistungsprinzips dienen, sondern zugleich sicherstellen, dass ein Mindestmaß an nachhaltiger, dem zuletzt bekleideten Amt entsprechender Dienstleistung erbracht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1995, ZBR 1996, 44 sowie Urteil vom 19. Juli 2001 - 2 C 33.00 - ZBR 2003, 46; Urteil vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 49, 168 = DVBl. 1994, 116).

    Dabei steht der Pensionsregelungsbehörde kein Ermessensspielraum zu; denn es handelt sich um eine durch eine gesetzliche Kappungsgrenze eingeschränkte angemessene Alimentation (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 a. a. O.).

  • BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92

    Anforderungen an die Berechnung der Versorgungsbezüge eines Beamten -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10
    23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommen die zuletzt erhaltenen Dienstbezüge nur dann als Versorgungsmaßstab zum Tragen, wenn die Dienstbezüge dem Beamten aufgrund einer nachhaltigen, dem Amt entsprechenden Dienstleistung innerhalb einer gesetzlich festgelegten Mindestdauer zugestanden haben und auf diese Weise zur Grundlage einer amtsgemäßen Versorgung geworden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 94, 168 = NVwZ-RR 1994, 346 sowie vom 19. Juli 2001 - 2 C 33.00 - ZBR 2003, 46).

    Diese Regelung soll nicht nur der Vermeidung von sog. Gefälligkeitsbeförderungen unter Umgehung des Leistungsprinzips dienen, sondern zugleich sicherstellen, dass ein Mindestmaß an nachhaltiger, dem zuletzt bekleideten Amt entsprechender Dienstleistung erbracht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1995, ZBR 1996, 44 sowie Urteil vom 19. Juli 2001 - 2 C 33.00 - ZBR 2003, 46; Urteil vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 49, 168 = DVBl. 1994, 116).

  • VGH Hessen, 05.05.1993 - 1 UE 4017/88

    Beamtenversorgung: ruhegehaltsfähige Dienstbezüge - Stellenhebung - Sperrfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10
    Dieser Vorgang steht einer Beförderung gleich (§§ 1 Abs. 3 Satz 2 HLVO, ebenso § 12 Abs. 1 Satz 2 BLV; vgl. Hess. VGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - 1 UE 4017/88 - ZBR 1994, 29).

    Hingegen handelt es sich nicht um die Übertragung eines Amtes mit höherem Endgrundgehalt auf Grund einer Stellenhebung des Besoldungsgesetzgebers, durch die ein Amt auf Grund einer anderen, funktionsbezogenen Bewertung in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft oder mit einer Amtszulage versehen wird, wie das Verwaltungsgericht zu Recht entschieden hat (vgl. zu einem solchen Fall Hess. VGH, Urteil vom 5. Mai 1993 a. a. O.).

  • VG Gießen, 22.04.2010 - 5 K 1082/09

    Klage des ehemaligen Stadtkämmerers der Stadt Gießen abgewiesen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. April 2010 - 5 K 1082/09.GI - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. April 2010 - 5 K 1082/09.GI -abzuändern und unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 14. Januar 2009 sowie des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 2. April 2009 die Beklagte zu verpflichten, das monatliche Ruhegehalt des Klägers und Berufungsklägers mit Wirkung vom 1. März 2009 auf der Grundlage der von diesem zuletzt erhaltenen Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe B 4 BBesO festzusetzen.

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10
    In derselben Entscheidung wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Erstreckung der Wartefrist auf zwei Jahre verfassungsrechtlich (gerade noch) zulässig sei (so bereits BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2 BvL 2/79 und 2 BvL 7/82 - BVerfGE 61, 43 = DVBl. 1983, 78).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10
    Die Bundesbesoldungsordnung A weist mehrere Ämter auf, die bei gleicher Amtsbezeichnung mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet sind (Konrektor A 12/A 13, Rektor A 13/A 14, Realschulrektor A 14/A 15; vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 2 BvR 1261.79 - BVerfGE 62, 374 = ZBR 1983, 180).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - (BVerfGE 117, 372 = NVwZ 2007, 679) die in der Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG in der Fassung vom 16. März 1999 (BGBl. I S. 322) vorgesehene Dreijahresfrist wegen Unvereinbarkeit mit Art. 33 Abs. 5 GG für nichtig erklärt.
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10
    Die Beamtenbesoldung ist grundsätzlich an dem statusrechtlichen Amt und nicht an den konkret wahrgenommenen Aufgaben des konkret-funktionellen Amtes (Dienstpostens) ausgerichtet (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1972 - VI C 11.70 - BVerwGE 40, 229 = Buchholz 235.11 Art. 356 Nr. 1), wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat.
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 1.95

    Feuerwehrzulage während einer vorübergehenden Erkrankung - Vorübergehende

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10
    Diese Regelung soll nicht nur der Vermeidung von sog. Gefälligkeitsbeförderungen unter Umgehung des Leistungsprinzips dienen, sondern zugleich sicherstellen, dass ein Mindestmaß an nachhaltiger, dem zuletzt bekleideten Amt entsprechender Dienstleistung erbracht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1995, ZBR 1996, 44 sowie Urteil vom 19. Juli 2001 - 2 C 33.00 - ZBR 2003, 46; Urteil vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 49, 168 = DVBl. 1994, 116).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 4 B 39.14

    Versorgung für einen kommunalen Wahlbeamten: Erfüllung der Mindestverweildauer

    Maßgebend für die Beurteilung der Gleichwertigkeit ist nämlich das Amt im statusrechtlichen Sinne, nicht der konkrete Dienstposten, also das Amt im konkret-funktionalen Sinne (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 24. August 2011 - 1 A 1479/10 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
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